Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.Geltung

1.1 Mozzart Foliendesign erbringt sämtliche Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden.

1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht Im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Firma Mozzart Foliendesign ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Firma Mozzart Foliendesign bedarf es nicht.

 

2.Angebote und Vertragsabschluss 

2.1 Kostenvoranschläge von Mozzart Foliendesign sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.

2.2 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Mozzart Foliendesign. Innerhalb des vom Kunden Vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Firma Mozzart Foliendesign.

2.3 Alle unsere Leistungen (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

2.4 Der Kunde wird uns zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Firma Mozzart Foliendesign wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.5 Der Kunde ist weiteres verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.

2.6 Mozzart Foliendesign haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen.

2.7 Wird die Firma Mozzart Foliendesign wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Firma Mozzart Foliendesign schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde Verpflichtet sich, die Firma Mozzart Foliendesign bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

 

3. Preise

Die Preise sind verbleibend und verstehen sich exkl. (20%) Umsatzsteuer, ohne Verpackungs-,Versandkosten oder Anfahrten.

 

4. Behördliche Genehmigungen

4.1 Wir weisen darauf hin, dass Folierungen an bestimmten Bereichen eines einer Genehmigung der zuständigen Behörde bedürfen. Diese und allfällige weitere Genehmigungen sind durch den Vertragspartner zu erwirken.

4.2 Mozzart Foliendesign erbringt alle Leistungen im Auftrag des Vertragspartners und haftet nicht für fahrtauglichkeit von folierten Kraftfahrzeugen.

 

5. Termine

5.1 Angegebene  Liefer-  oder  Leistungsfristen  gelten,  sofern  nicht ausdrücklich als  verbindlich, nur als  annähernd  und unverbindlich. Verbindliche   Terminabsprachen  sind  schriftlich festzuhalten  bzw.  von  der  Firma Mozzart Foliendesign  schriftlich zu  bestätigen.  Mozzart Foliendesign  ist  bemüht,  die  vereinbarte Lieferfrist  einzuhalten.  Die  Nichteinhaltung  der  Lieferfrist berechtigt  den  Vertragspartner  erst  dann  zur Geltendmachung seiner gesetzlichen Rechte, wenn er Mozzart Foliendesign    eine angemessene,  mindestens  aber  14  Tage  währende  Nachfrist gesetzt hat. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem  Zugang  der schriftlichen  Fristsetzung  bei  Mozzart Foliendesign.

5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Firma Mozzart Foliendesign aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferung Mangelhaftem Rohmaterial, Störungen und zeitliche Verzögerungen in der Lieferzufuhr sowie Störungen durch Streik und Aussperrung und andere unvorhersehbare, mit zumutbare Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisse und verlängern sich die Fristen entsprechend. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  Das vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Vertragspartner zu beweisen.

 

6. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

6.1 Sofern keine andere Zahlungsbedingung vereinbart wurde, sind bei vorraussichtlichen Preisen über EUR 2.000,00, 20% bei  Erhalt der Auftragsbestätigung und der Restpreis bei Lieferung/Abholung fällig.

6.2 Falls der Preis einer Leistung von Mozzart Foliendesigns 150€ oder weniger beträgt, ist er bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiteres verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung, sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.

6.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Firma Mozzart Foliendesign sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

6.4 Weiteres ist die Firma Mozzart Foliendesign nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

6.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Firma Mozzart Foliendesign aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Firma Mozzart Foliendesign schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

7. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

Die Firma Mozzart Foliendesign ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung  von  vertragsgegenständlichen  Leistungen sachkundiger  Dritter  als  Erfüllungsgehilfen  zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (Fremdleistung). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Firma Mozzart Foliendesign wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

 

8. Grafikerstellung, Nutzungs,- und Urheberrechte

8.1 An Zeichnungen, Logos, Grafiken, Texten, Schriftzügen- und arten, sowie weiteren Wort- und Bildmarken die im Kundenauftrag erstellt wurden, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Für die Verletzung etwaiger Patent-oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.

8.2 Der Vertragspartner anerkennt, dass Mozzart Foliendesign bereits mit der Entwurfserarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt. Diese sind in der Auftragserteilung ersichtlich. Im Preis inkludiert sind 2 Revisionen. Alle Darüberhinausgehende Entwurfsrevisionen sind als neue Entwürfe zu behandeln.

8.3 Alle Leistungen der Firma Mozzart Foliendesign (insbesondere alle Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

8.4 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Mozzart Foliendesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Mozzart Foliendesign, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8.5 Mozzart Foliendesign überträgt dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Mozzart Foliendesign. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Das Urheberrecht verbleibt bei Mozzart Foliendesign sofern nicht anders vereinbart. Die Nutzungsrechte beinhalten nicht das Verändern oder Bearbeiten des Werks.

8.6 Mozzart Foliendesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Mozzart Foliendesign zu Schadenersatz. Ohne diesen Urheber-Hinweis kann Mozzart Foliendesign Schadenersatz verlangen. Mozzart Foliendesign ist zur Anbringung ihres Logos und der Internetadresse und/oder Social-Media-Hinweise auf jedem von Ihr entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.

 

9. Kennzeichnung

Mozzart Foliendesign ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Firma Mozzart Foliendesign und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Mozzart Foliendesign ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website sowie Social-Media Kanälen mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

10. Drucke

Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen gelten als vom Vertragspartner genehmigt.

Eine Garantie für die Echtheitseigenschaften von Druckmaterialen, Lackierungen, Laminaten und Kaschierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten Mozzart Foliendesign gegenüber verpflichtet.

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass das Endeprodukt Abweichungen gegenüber einem korrekturfähigen wischenprodukt („digitaler Proof“ oder „Bildschirmproof“) haben kann, die  durch  die unterschiedlichen Fertigungsverfahren, Kalibrierung  des  Bildschirms  und vor allem unterschiedliche  Druckmaterialen  bedingt  sind. Für Fehler in Druckvorlagen („Proof“), die vom Vertragspartner freigegeben wurden, haftet Mozzart Foliendesign nicht.

 

11. Gewährleistung

11.1 Mozzart Foliendesign gewährleistet Ihnen, Produkte, die frei von Material- und Fabrikationsmängel sind. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

11.2 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Firma Mozzart Foliendesign haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.3 Bei Lieferungen des Produktes zur Montage durch Dritte oder bei Selbstmontage erlischt jede Gewährleistung, wenn ein Schaden auf unsachgemäße Handhabung oder Montage zurückzuführen ist. Bei Eintritt eines solchen Schadens wird eine unsachgemäße Handhabung oder Montage vermutet.

11.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

12. Haftung und Produkthaftung.

12.1 Mozzart Foliendesign haftet nicht für die Eignung der Ware für einen bestimmten, vom Besteller beabsichtigen Verwendungszweckes bzw. haftet nicht wenn der Kunde die bestellte Ware selbst montiert.

12.2 Wenn eine Leistung auf ausdrücklichen Kundenwunsch, trotz fachmännischer Einwände, bezugnehmend auf sofort oder zukünftig eintretenden Mängel , von Mozzart Foliendesign, oder Mitarbeiter von Mozzartfoliendesign durchgeführt wird, wird von Mozzart Foliendesign keine Gewährleistung gegeben. In diesem Falle hält sich der Vertragspartner schad,- und klaglos.

12.3 Liegt ein von Mozzart Foliendesign zu vertretender Mangel vor, so ist Firma Mozzart Foliendesign nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Jegliche Haftung der Firma Mozzart Foliendesign, die auf Grund der von der Firma Mozzart Foliendesign erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Mozzart Foliendesign ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Mozzart Foliendesign nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Firma Mozzart Foliendesign diesbezüglich schad-und klaglos zu halten.

 

13. Datenschutz

Im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt gegebene persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

14. Überstellungsfahrten

Bei Überstellungsfahrten ist der Vertragspartner verpflichtet, ein laut STVZo als fahrtauglich eingestuftes, und technisch einwandfreies Fahrzeug bereitzustellen. Bei Nichtbeachtung werden allfällige Kosten vom Kunden getragen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Mozzart Foliendesign . Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Mozzart Foliendesign die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Firma Mozzart Foliendesign und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Firma Mozzart Foliendesign sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Firma Mozzart Foliendesign berechtigt, den Kunden an seinem Allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.